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Albaniens 183-Tage-Regel für den Steuerwohnsitz

Mindestens 183 Tage in einem Kalenderjahr sind ein Weg zum Steuerwohnsitz in Albanien. So funktioniert die Zählung genau.

Zuletzt geprüft: August 2026

Kurz gesagt: 183 oder mehr Aufenthaltstage in einem Kalenderjahr sind ein Weg zum Steuerwohnsitz in Albanien, der Test ist also mit Tag 183 erfüllt und nicht erst mit Tag 184. Das Einkommensteuergesetz behandelt den Tag der Einreise und den Tag der Ausreise jeweils als Aufenthaltstag. Eine ständige Wohnstätte, ein gewöhnlicher Aufenthalt oder der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen in Albanien sind eigene Wege hinein, ganz ohne Zählung der Tage.

Schwelle
183 Tage oder mehr, also Tag 183
Zählzeitraum
Kalenderjahr
Ein Tag zählt, wenn
du zu irgendeinem Zeitpunkt des Tages körperlich anwesend warst
Weitere Tests
Ständige Wohnstätte, gewöhnlicher Aufenthalt, Mittelpunkt der Lebensinteressen
Steuerjahr
Kalenderjahr

Die Regel

Albanien behandelt dich als steuerlich ansässige Person, wenn du dich im Steuerjahr für einen Zeitraum oder mehrere Zeiträume von insgesamt 183 Tagen oder mehr im Land aufhältst. Drei Punkte entscheiden die meisten realen Fälle:

So zählst du

Albanien zählt Kalendertage körperlicher Anwesenheit, nicht Nächte, und die Zeiträume müssen nicht zusammenhängen.

  1. Liste jede Albanien-Reise mit Anreise- und Abreisedatum auf.
  2. Zähl jeden Tag, an dem du im Land warst, einschließlich Anreise- und Abreisetag.
  3. Addiere die Aufenthalte innerhalb eines einzelnen Kalenderjahres.
  4. Erreicht die Jahressumme 183, ist der Test über die Zahl der Tage erfüllt.

Beispiel. Du reist am 1. Mai an und am 30. Oktober wieder ab, mit durchgehendem Aufenthalt.

Zählt man Anreise- und Abreisetag mit, sind das 183 Tage, der Test ist damit genau an der Schwelle erfüllt. Wärst du einen Tag früher abgereist, wären es 182 gewesen und dieser Test wäre nicht erfüllt.

Über die Zahl der Tage hinaus

Die Zählung der Tage ist einer von mehreren eigenständigen Wegen, und es genügt, wenn einer davon erfüllt ist. Albanien behandelt dich auch dann als ansässig, wenn du dort im Steuerjahr eine ständige Wohnstätte hast, wenn du einen gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Ort im Land hast, an dem du deiner Tätigkeit nachgehst, oder wenn der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen in Albanien liegt, also erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Bindungen wie Familie oder ein Unternehmen. Albanische Staatsangehörige im Auslandsdienst ihres Staates sind ebenfalls ansässig. Unter der Schwelle zu bleiben macht dich also für sich genommen nicht zur nicht ansässigen Person. Zwei Details lohnt es sich zu kennen. Seit Dezember 2025 gibt es eine Ausnahme in die andere Richtung: Kunstschaffende ohne albanische Staatsangehörigkeit gelten ab ihrer ersten Einreise 24 Monate lang nicht als steuerlich ansässig, unabhängig von der Zahl der Tage. Und die allgemeine Anweisung der Steuerverwaltung umschreibt den Test mit mehr als 183 Tagen, während das Gesetz, das sie umsetzt, 183 oder mehr sagt; das Gesetz geht vor, aber es ist ein Widerspruch, den du kennen solltest, wenn du nahe an der Schwelle bist. Wenn ein weiteres Land ebenfalls Anspruch auf dich erhebt, entscheidet ein Doppelbesteuerungsabkommen die Ansässigkeit über Tie-Breaker-Regeln wie ständige Wohnstätte und Mittelpunkt der Lebensinteressen.

AtlasDays verfolgt Albaniens 183-Tage-Regel automatisch

Trag deine Reisen einmal ein. Der Tracker „Albanien: Steuerwohnsitz“ zählt jeden Kalendertag des Jahres für dich, Anreise- und Abreisetag eingeschlossen, privat auf deinem iPhone, und warnt dich, bevor du Tag 183 erreichst.

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FAQ

Wie viele Tage darfst du in Albanien bleiben, ohne steuerlich ansässig zu werden?

Nach diesem Test bis zu 182 Tage in einem Kalenderjahr. 183 Tage genügen bereits, denn das Einkommensteuergesetz sagt 183 Tage oder mehr.

Beruht Albaniens Regel auf einem gleitenden Zeitraum von 365 Tagen?

Nicht mehr. Das aufgehobene Gesetz von 1998 nutzte einen gleitenden Zeitraum, und einige ältere Zusammenfassungen beschreiben es noch so, aber das seit 2024 geltende Gesetz zählt die Tage innerhalb des Steuerjahres, das dem Kalenderjahr entspricht.

Zählen Anreise- und Abreisetag in Albanien?

Ja. Das Gesetz behandelt den Tag der Einreise und den Tag der Ausreise als je eigenen Aufenthaltstag, beide Enden einer Reise erhöhen also die Summe.

Über diesen Artikel: AtlasDays bietet allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und das Ergebnis hängt von deinen Umständen ab, verlass dich also nie allein darauf: Prüfe die verlinkte offizielle Quelle oder wende dich an eine qualifizierte Fachperson.