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Vietnams 183-Tage-Regel für den Steuerwohnsitz

183 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr oder in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten machen dich in Vietnam steuerlich ansässig. So funktioniert die Zählung genau.

Zuletzt geprüft: August 2026

Kurz gesagt: Du wirst in Vietnam steuerlich ansässig, wenn du 183 Tage oder mehr in Vietnam verbringst, und zwar entweder in einem Kalenderjahr oder in den 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab deiner ersten Einreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise zählen beide, und fallen Ein- und Ausreise auf denselben Tag, zählt das als ein Tag. Eine gemeldete Wohnung oder ein Mietvertrag über 183 Tage oder mehr ist ein eigener Weg hinein.

Schwelle
183 Tage oder mehr
Zählzeitraum
Kalenderjahr oder beliebige 12 Monate
Ein Tag zählt, wenn
du auch nur einen Teil davon dort bist
Weiterer Test
Gemeldete Wohnung oder 183-Tage-Mietvertrag
Steuerjahr
Kalenderjahr

Die Regel

Vietnam behandelt dich als steuerlich ansässig, wenn du dich dort 183 Tage oder mehr aufhältst, gemessen über einen von zwei Zeiträumen. Wird die Schwelle in einem der beiden Zeiträume erreicht, bist du ansässig:

So zählst du

  1. Liste jede Vietnam-Reise mit Anreise- und Abreisedatum aus deinen Passstempeln auf.
  2. Zähl jeden Aufenthaltstag, einschließlich des Tages der Anreise und des Tages der Abreise. Ein- und Ausreise am selben Tag zählen als ein Tag.
  3. Bilde die Summe der Tage für das Kalenderjahr und getrennt davon die Summe der Tage über die 12 aufeinanderfolgenden Monate ab deiner ersten Einreise.
  4. Erreicht eine der beiden Summen 183 Tage, ist der Test über die Zahl der Tage erfüllt.

Beispiel. Du reist am 1. Oktober zum ersten Mal in Vietnam ein und bleibst 120 Tage bis Ende Januar, kehrst dann im März für weitere 70 Tage zurück.

Kein einzelnes Kalenderjahr erreicht 183 Tage. Gezählt über die 12 aufeinanderfolgenden Monate ab deiner Einreise am 1. Oktober ergeben die beiden Aufenthalte aber zusammen 190 Tage, der Test ist also erfüllt und du bist ansässig.

Über die Zahl der Tage hinaus

Die Zählung über 183 Tage ist ein Weg hinein, nicht der einzige. Vietnam behandelt dich unabhängig von der Zahl deiner Tage auch dann als ansässig, wenn du dort dauerhaft oder regelmäßig wohnst: entweder mit einem gemeldeten ständigen Wohnsitz oder mit einer gemieteten Unterkunft – einem Haus, einer Wohnung, einem Hotel oder einer Unterkunft am Arbeitsplatz –, die im Steuerjahr über einen Mietvertrag von 183 Tagen oder mehr gehalten wird. Wärst du nur nach diesem Test zur gemieteten Wohnung ansässig, kannst du weiterhin als nicht ansässig behandelt werden, wenn du eine Ansässigkeitsbescheinigung aus einem anderen Land vorlegst. Und wenn ein weiteres Land ebenfalls Anspruch auf dich erhebt, entscheidet ein Doppelbesteuerungsabkommen die Ansässigkeit über Tie-Breaker-Regeln wie ständige Wohnstätte und Mittelpunkt der Lebensinteressen.

AtlasDays verfolgt Vietnams 183-Tage-Regel automatisch

Trag deine Reisen einmal ein. AtlasDays nutzt einen gleitenden Zeitraum von 12 Monaten, der auch den Teil zum Kalenderjahr abdeckt, zählt jeden Tag privat auf deinem iPhone und warnt dich, bevor du 183 Tage erreichst.

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FAQ

Wie viele Tage darfst du in Vietnam bleiben, ohne steuerlich ansässig zu werden?

Bis zu 182 Tage in einem Kalenderjahr oder in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Erreichst du in einem der beiden Zeiträume 183 Tage oder mehr, ist der Test über die Zahl der Tage erfüllt.

Nutzt Vietnam das Kalenderjahr oder einen gleitenden Zeitraum?

Beides. Du bist ansässig, wenn du 183 Tage in einem Kalenderjahr erreichst oder 183 Tage in den 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab deiner ersten Einreise.

Macht dich eine Mietwohnung ansässig?

Das kann sein. Ein Mietvertrag über 183 Tage oder mehr kann dich unabhängig von der Zahl der Tage ansässig machen, es sei denn, du weist einen Steuerwohnsitz in einem anderen Land nach.

Über diesen Artikel: AtlasDays bietet allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und das Ergebnis hängt von deinen Umständen ab, verlass dich also nie allein darauf: Prüfe die verlinkte offizielle Quelle oder wende dich an eine qualifizierte Fachperson.