Italiens 183-Tage-Regel für den Steuerwohnsitz
Wer den größeren Teil des Kalenderjahres in Italien anwesend ist – 183 Tage, im Schaltjahr 184 –, wird dort steuerlich ansässig. So funktioniert die Zählung genau.
Zuletzt geprüft: August 2026
Kurz gesagt: Du wirst in Italien steuerlich ansässig, wenn du den größeren Teil des Kalenderjahres in Italien anwesend bist, also 183 Tage in einem normalen Jahr und 184 Tage in einem Schaltjahr. Seit der Reform von 2024 zählt jeder angebrochene Tag in Italien, Anreise- und Abreisetag zählen also beide. Die Eintragung im Melderegister der Wohnbevölkerung (anagrafe), ein gewöhnlicher Aufenthalt und ein persönliches oder familiäres Domizil sind alternative Wege in die Ansässigkeit.
- Schwelle
- Mehr als das halbe Jahr (183, im Schaltjahr 184)
- Zählzeitraum
- Kalenderjahr
- Ein Tag zählt, wenn
- du an irgendeinem Teil davon anwesend bist
- Weiterer Test
- Eintragung in der anagrafe, Wohnung oder Domizil
- Steuerjahr
- Kalenderjahr
- Rechtsgrundlage
- TUIR, Artikel 2
Die Regel
Italien behandelt dich für ein Steuerjahr als steuerlich ansässig, wenn einer seiner Tests für die Ansässigkeit den größeren Teil dieses Jahres über erfüllt ist. Der Test über die körperliche Anwesenheit ist der, den Reisende im Blick behalten. Zwei Punkte entscheiden die meisten realen Fälle:
- Der größere Teil des Jahres bedeutet 183 Tage. „Der größere Teil des Jahres“ ist mehr als die Hälfte des Kalenderjahres. Die Agenzia delle Entrate beziffert das mit mindestens 183 Tagen in einem normalen Jahr und 184 Tagen in einem Schaltjahr, wenn der Februar einen Tag mehr hat.
- Ein Tag bedeutet jeder angebrochene Tag. Seit der Reform von 2024 wird die körperliche Anwesenheit in Tagesbruchteilen (frazioni di giorno) gemessen. Jeder angebrochene Tag, an dem du körperlich in Italien bist, zählt als voller Tag, dein Anreisetag und dein Abreisetag zählen also beide.
So zählst du
- Liste jede Italien-Reise mit Anreise- und Abreisedatum auf.
- Zähl jeden Tag, an dem du auch nur zeitweise körperlich anwesend warst, einschließlich der Tage von An- und Abreise.
- Bilde die Summe der Tage innerhalb des Kalenderjahres, vom 1. Januar bis 31. Dezember.
- Erreicht die Summe die Schwelle für dieses Jahr – 183 in einem normalen Jahr, 184 in einem Schaltjahr –, ist der Test über die körperliche Anwesenheit erfüllt.
Beispiel. Genau 183 Tage in Italien in einem Kalenderjahr.
2026 (ein normales Jahr) sind 183 Tage der größere Teil des Jahres, du bist also ansässig. 2028 (ein Schaltjahr) hat das Jahr 366 Tage, 183 ist damit nicht mehr als die Hälfte – dafür bräuchtest du 184. Derselbe Aufenthalt von 183 Tagen macht dich 2026 ansässig, 2028 aber nicht.
Über die Zahl der Tage hinaus
Die Zählung der körperlichen Anwesenheit ist ein Weg hinein, nicht der einzige. Italien kann dich für das Steuerjahr auch dann als ansässig behandeln, wenn du den größeren Teil des Jahres über im Melderegister der Wohnbevölkerung (anagrafe) eingetragen bist, deinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Italien hast oder dein Domizil in Italien liegt. Seit 2024 ist die Eintragung in der anagrafe eine widerlegbare Vermutung und kein abschließender Beweis mehr, und das Domizil ist als der Ort definiert, an dem sich deine persönlichen und familiären Beziehungen hauptsächlich entfalten. Wenn ein weiteres Land ebenfalls Anspruch auf dich erhebt, entscheidet ein Doppelbesteuerungsabkommen die Ansässigkeit über Tie-Breaker-Regeln wie ständige Wohnstätte und Mittelpunkt der Lebensinteressen.
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AtlasDays ladenFAQ
Wie viele Tage darfst du in Italien bleiben, ohne steuerlich ansässig zu werden?
Bis zu 182 Tage. Wer den größeren Teil des Kalenderjahres anwesend ist, wird ansässig, und das sind 183 Tage in einem normalen Jahr und 184 in einem Schaltjahr.
Zählt Italien nach dem Kalenderjahr?
Ja. Die Ansässigkeit wird über das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember gemessen, und du bist ansässig, wenn ein Test den größeren Teil davon über erfüllt ist.
Was hat sich 2024 geändert?
Hinzugekommen ist ein Test über die körperliche Anwesenheit, der Tagesbruchteile zählt, sodass Anreise- und Abreisetag beide zählen, und die Eintragung in der anagrafe wurde zu einer widerlegbaren Vermutung.
Über diesen Artikel: AtlasDays bietet allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und das Ergebnis hängt von deinen Umständen ab, verlass dich also nie allein darauf: Prüfe die verlinkte offizielle Quelle oder wende dich an eine qualifizierte Fachperson.