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Litauens 183-Tage-Regel für den Steuerwohnsitz

Mindestens 183 Tage in einem Kalenderjahr sind ein Weg zum Steuerwohnsitz in Litauen, und ein zweiter Test läuft über zwei Jahre. So funktionieren beide genau.

Zuletzt geprüft: August 2026

Kurz gesagt: 183 oder mehr Aufenthaltstage in einem Kalenderjahr sind ein Weg zum Steuerwohnsitz in Litauen, der Test ist also mit Tag 183 erfüllt und nicht erst mit Tag 184. Anreise- und Abreisetag zählen beide, und jeder angebrochene Tag zählt als ganzer Tag. Litauen hat außerdem einen zweiten Test über Zahlen, der zwei aufeinanderfolgende Jahre umfasst, und in jedem einzelnen Jahr unter 183 Tagen zu bleiben hilft dagegen nicht.

Schwelle
183 Tage oder mehr, also Tag 183
Zählzeitraum
Kalenderjahr
Ein Tag zählt, wenn
du zu irgendeinem Zeitpunkt des Tages anwesend warst
Zweiter Test über Zahlen
280 Tage in zwei Jahren, davon 90 in einem
Weitere Tests
Ständiger Wohnsitz, Mittelpunkt der Interessen

Die Regel

Litauen behandelt dich als steuerlich ansässig, wenn du dich im Steuerzeitraum durchgehend oder mit Unterbrechungen 183 Tage oder mehr im Land aufhältst. Drei Punkte entscheiden die meisten realen Fälle:

So zählst du

Litauen zählt Kalendertage der Anwesenheit, nicht Nächte, und einzelne Aufenthalte addieren sich über das Jahr.

  1. Liste jede Litauen-Reise mit Anreise- und Abreisedatum auf.
  2. Zähl jeden Tag, an dem du im Land warst, einschließlich Anreise- und Abreisetag.
  3. Addiere die Aufenthalte innerhalb eines einzelnen Kalenderjahres.
  4. Erreicht die Jahressumme 183, ist der jährliche Test über die Zahl der Tage erfüllt.

Beispiel. Du verbringst im Frühjahr 110 Tage in Litauen und kommst im Herbst für weitere 73 Tage zurück.

Keiner der beiden Aufenthalte erreicht die Schwelle allein, aber das Gesetz addiert sie: 110 plus 73 ergibt 183, und 183 genügt.

Der 280-Tage-Test über zwei Jahre

Litauen hat einen zweiten Test über Zahlen, und er ist der Grund, warum dir eine Zählung Jahr für Jahr ein falsches Gefühl von Sicherheit geben kann. Du bist in Litauen auch dann steuerlich ansässig, wenn du dich in zwei aufeinanderfolgenden Steuerzeiträumen zusammen 280 Tage oder mehr im Land aufhältst und in einem dieser beiden Jahre 90 Tage oder mehr anwesend warst. Die 280 sind die Summe über beide Jahre und keine Zahl für eines von beiden, und wenn der Test erfüllt ist, giltst du für beide dieser Jahre als ansässig, nicht nur für das spätere.

Das führt dazu, dass du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils unter 183 Tagen bleiben und trotzdem ansässig werden kannst. 120 Tage in einem Jahr und 160 Tage im nächsten ergeben zusammen 280, und beide Jahre erreichen die 90, der Test ist damit erfüllt und beide Jahre sind Jahre der Ansässigkeit. AtlasDays berechnet diesen Test bewusst nicht. Die App zählt einen einzelnen Zeitraum, und eine Regel, die zwei Jahre zusammenrechnet und dann in das frühere zurückgreift, liegt außerhalb dessen, was der Tracker abbildet. Behandle den Tracker als Antwort allein auf den jährlichen Test und prüf deine Lage über zwei Jahre selbst, wenn du dich über aufeinanderfolgende Jahre lange in Litauen aufhältst.

Über die Zahl der Tage hinaus

Keiner der beiden Tests über die Zahl der Tage ist der einzige Weg hinein. Das litauische Recht fragt zuerst, ob dein ständiger Wohnsitz im Steuerzeitraum in Litauen liegt, also ein Ort, den du einrichtest, unterhältst und nutzt, und dann, ob deine persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Interessen ihren Schwerpunkt eher in Litauen als im Ausland haben, beurteilt an Dingen wie Eigentum, Bankkonten, dem Wohnort deiner Familie und der Tätigkeit, der du nachgehst. Jedes von beiden macht dich ohne Bezug auf Tage ansässig. Litauische Staatsangehörige, deren Bezüge oder Lebenshaltungskosten im Ausland aus dem Staats- oder Gemeindehaushalt stammen, sind ebenfalls ansässig.

Die offiziellen Zählregeln enthalten außerdem enge Anpassungen, die eine schlichte Zählung der Tage nicht abbilden kann, und sie wirken in beide Richtungen. Ein Transit durch Litauen zwischen zwei anderen Ländern bleibt außer Betracht, wenn er nicht länger als 48 Stunden dauert. Tage, an denen du wegen Krankheit oder eines Todesfalls nicht abreisen konntest, können bis zu 14 Tage lang ausgenommen werden. In die andere Richtung zählen Tage außerhalb Litauens weiterhin mit, wenn du auf Dienstreise von einem litauischen Arbeitsplatz aus warst oder Urlaub hattest, den dir dein litauischer Arbeitgeber gewährt hat. Es gibt zudem eine dauerhafte Ausnahme für ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die durch den Krieg vertrieben wurden. Und wenn ein weiteres Land ebenfalls Anspruch auf dich erhebt, entscheidet ein Doppelbesteuerungsabkommen die Ansässigkeit über Tie-Breaker-Regeln wie ständige Wohnstätte und Mittelpunkt der Lebensinteressen.

AtlasDays verfolgt Litauens 183-Tage-Regel automatisch

Trag deine Reisen einmal ein. Der Tracker „Litauen: Steuerwohnsitz“ zählt jeden Kalendertag des Jahres für dich, Anreise- und Abreisetag eingeschlossen, privat auf deinem iPhone, und warnt dich, bevor du Tag 183 erreichst. Der Test über zwei Jahre weiter oben wird nicht berechnet.

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FAQ

Wie viele Tage darfst du in Litauen bleiben, ohne steuerlich ansässig zu werden?

Nach dem jährlichen Test bis zu 182 Tage in einem Kalenderjahr. Der Test über zwei Jahre kann dich aber trotzdem erfassen, zwei aufeinanderfolgende Jahre jeweils bei höchstens 182 Tagen zu halten genügt also für sich genommen nicht.

Was ist Litauens 280-Tage-Regel?

Du bist ansässig, wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammen 280 Tage oder mehr und in einem dieser Jahre 90 Tage oder mehr im Land verbringst. Der Status gilt dann für beide Jahre.

Zählen Anreise- und Abreisetag in Litauen?

Ja. Die Zählregeln behandeln jeden angebrochenen Tag als ganzen Tag, beide Enden einer Reise zählen also, ebenso Wochenenden und Feiertage im Land.

Über diesen Artikel: AtlasDays bietet allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und das Ergebnis hängt von deinen Umständen ab, verlass dich also nie allein darauf: Prüfe die verlinkte offizielle Quelle oder wende dich an eine qualifizierte Fachperson.